Kriterien Finanzierung Frühförderung in der Spielgruppe oder Kita
Grundsatz
Seit dem Schuljahr 2025/26 finanziert die Stadt Amriswil allen Kindern ein Jahr vor Kindergarteneintritt einen Spielgruppenbesuch von zwei Stunden pro Woche bis zu einem Betrag von CHF 680. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Spielgruppen, für die Eltern entsteht kein Mehraufwand.
Kinder, welche eine Kita, aber keine Spielgruppe besuchen, sind ebenfalls beitragsberechtigt. In diesem Fall muss die Familie jedoch das Gesuch «Finanzierung Frühförderung Kita» einreichen.
Ablauf Antrag
- Anträge können im Zeitraum vom 1. April bis 31. Juli des Schuljahres gestellt werden, in welchem das Kind die Kita besucht. In diesem Jahr ist es noch möglich bis zum 31.10.2026 einzureichen
- Eltern füllen das Formular «Gesuch Finanzierung Frühförderung Kita» vollständig aus und reichen
es der Fachstelle Gesellschaft per Mail an gesellschaft@amriswil.ch ein.
- Die Fachstelle Gesellschaft prüft das Gesuch und informiert die Eltern per Mail darüber, ob die Kriterien für die Finanzierung erfüllt sind.
- Die Auszahlung erfolgt über die im Gesuch angegebenen Kontodaten direkt an die Familie.
Kriterien
- Das Kind steht ein Jahr vor Kindergarteneintritt und weist keinen Sprachförderbedarf gemäss Selektivem Obligatorium vorschulischer Sprachfördeurng (SOVS) auf.
- Die Finanzierung ist pro Kind einmalig, entweder für den Besuch der Spielgruppe oder der Kita, jedoch nicht für beide Angebote.
- Wurde das Kind um ein Jahr vom Schuleintritt zurückgestellt, ist es nur beitragsberechtigt, wenn im Vorjahr nicht bereits eine Finanzierung durch die Stadt Amriswil oder das Selektive Obligatorium erfolgte.
- Der Maximalbetrag beträgt CHF 680. Bei teureren Angeboten bezahlt die Familie die Differenz.
- Mitgliederbeiträge werden nicht durch die Stadt Amriswil finanziert.
- Die Finanzierung gilt ausschliesslich für Spielgruppen oder Kitas der Gemeinden Amriswil, Hefenhofen und Sommeri.
- Der Betrag von CHF 680 wird ausschliesslich finanziert, wenn das Angebot während des gesamten Jahres besucht wird. Die Stadt Amriswil hält sich das Recht vor, einen (Teil-)Betrag zurückzufordern, sofern das Kind die Spielgruppe vorzeitig verlässt. Bei einem Kitabesuch, welcher nicht das ganze Schuljahr andauerte, wird der Betrag anteilsmässig reduziert.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Fachstelle Gesellschaft: 071 414 12 38,
gesellschaft@amriswil.ch.
Grundsatz
Seit dem Schuljahr 2025/26 finanziert die Stadt Amriswil allen Kindern ein Jahr vor Kindergarteneintritt einen Spielgruppenbesuch von zwei Stunden pro Woche bis zu einem Betrag von CHF 680. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Spielgruppen, für die Eltern entsteht kein Mehraufwand.
Kinder, welche eine Kita, aber keine Spielgruppe besuchen, sind ebenfalls beitragsberechtigt. In diesem Fall muss die Familie jedoch das Gesuch «Finanzierung Frühförderung Kita» einreichen.
Ablauf Antrag
- Anträge können im Zeitraum vom 1. April bis 31. Juli des Schuljahres gestellt werden, in welchem das Kind die Kita besucht. In diesem Jahr ist es noch möglich bis zum 31.10.2026 einzureichen
- Eltern füllen das Formular «Gesuch Finanzierung Frühförderung Kita» vollständig aus und reichen
es der Fachstelle Gesellschaft per Mail an gesellschaft@amriswil.ch ein.
- Die Fachstelle Gesellschaft prüft das Gesuch und informiert die Eltern per Mail darüber, ob die Kriterien für die Finanzierung erfüllt sind.
- Die Auszahlung erfolgt über die im Gesuch angegebenen Kontodaten direkt an die Familie.
Kriterien
- Das Kind steht ein Jahr vor Kindergarteneintritt und weist keinen Sprachförderbedarf gemäss Selektivem Obligatorium vorschulischer Sprachfördeurng (SOVS) auf.
- Die Finanzierung ist pro Kind einmalig, entweder für den Besuch der Spielgruppe oder der Kita, jedoch nicht für beide Angebote.
- Wurde das Kind um ein Jahr vom Schuleintritt zurückgestellt, ist es nur beitragsberechtigt, wenn im Vorjahr nicht bereits eine Finanzierung durch die Stadt Amriswil oder das Selektive Obligatorium erfolgte.
- Der Maximalbetrag beträgt CHF 680. Bei teureren Angeboten bezahlt die Familie die Differenz.
- Mitgliederbeiträge werden nicht durch die Stadt Amriswil finanziert.
- Die Finanzierung gilt ausschliesslich für Spielgruppen oder Kitas der Gemeinden Amriswil, Hefenhofen und Sommeri.
- Der Betrag von CHF 680 wird ausschliesslich finanziert, wenn das Angebot während des gesamten Jahres besucht wird. Die Stadt Amriswil hält sich das Recht vor, einen (Teil-)Betrag zurückzufordern, sofern das Kind die Spielgruppe vorzeitig verlässt. Bei einem Kitabesuch, welcher nicht das ganze Schuljahr andauerte, wird der Betrag anteilsmässig reduziert.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Fachstelle Gesellschaft: 071 414 12 38,
gesellschaft@amriswil.ch.